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Hat wer was von Mediabook gesagt? Ich weiß noch von nix.
Du weißt nix vom TCM-Mediabook? Ui, das ist nicht gut O_o
Turbines Engagement ist wirklich lobenswert, ich hatte schon geglaubt, dass der Fall TCM ad acta gelegt wurde, nach dem es ja jetzt leider wieder eine akutelle Beschlagnahme gibt.
Trotzdem glaube ich, dass es mit einer legalen Veröffentlichuing von TCM und anderen unterschlagenenen Filmen nicht wird, so leid mir das tut.
Das liegt bestimmt nich an Turbine, sondern schlicht daran, dass die Ausgangsbedingungen für eine Listenstreichung von TCM denkbar schlecht sind:
Turbine ist gezwungen, sich die strafrecthliche Unbedenkichkeit des Films bescheinigen zu lassen und muss zu diesem Zweck bei verschiedenen Staatsanwaltschaften die Kinke putzen. Das heißt im Klartext: Sie müssen die Staatsanwaltschaft bitten, ihnen bei der Veröfentlichung eines Films, dessen strafrecthliche Relevanz bereits festgestellt wurde, behilflich zu sein.
Nur sind Staatsanwaltschaften leider Behörden, die nicht die Interssen von Privatpersonen vertreten. Und sie machen nichts, was sie nicht machen müssen. Den Bemühungen von Turbine wurden doch bis jetzt nur Hinhaltemanöver entgegengesetzt, die seit 2008 leider recht gut funktionieren: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat sich zu keiner definitiven Aussage bewegen lassen, schließlich sitzt Turbine in Münster und deswegen sei man nicht zuständig.
Und von den Staatsanwaltschaften, mit denen Turine seit dem in Kontakt getreten ist, kam wohl auch sowas in dem Stil, denn sonst hätte die BPjM ja längst das Listenstreichungsverfahren eröffnet.
Keine der Staatsanwaltschaften, mit denen Turbine in Kontakt steht, ist verpflichtet, überhaupt auf die Argumente von Tubine einzugehen. den Turbine hat ja nicht Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt und ist damit auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Und dass es darum nicht besonders gut bestellt ist, beweist die Tatsache, dass Turbine in den letzten Jahren kaum voran gekommen ist.
Und jetzt, wo es einen neuen Beschlagnahmebeschluss gibt, wid eine Listenstreichung noch unwahrscheinlicher: Die BPjM hat sich ja schon geweigert, für den Film ein Listenstreichungsverfahren zu eröffnen, obwohl zum damaligen Zeitpunkt alle Beschlagnahmebeschlüsse verjährt waren, wie soll das jetzt erst werden, wenn es einen noch nicht verjährten Beschlagnahmebeschluss gibt.
Übrigens war es laut Christian Bartsch die BPjM höchsselbst, also die Behörde, die den Film dann ja letztlich von der Liste streichen soll, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gepetzt und damit die neue Beschlagnahme von TCM erst möglich gemacht hat. Das stimmt jetzt nicht gerade optimistisch.
Turbines Engagement ist wirklich lobenswert, ich hatte schon geglaubt, dass der Fall TCM ad acta gelegt wurde, nach dem es ja jetzt leider wieder eine akutelle Beschlagnahme gibt.
Trotzdem glaube ich, dass es mit einer legalen Veröffentlichuing von TCM und anderen unterschlagenenen Filmen nichts wird, so leid mir das tut.
Das liegt bestimmt nicht an Turbine, sondern schlicht daran, dass die Ausgangsbedingungen für eine Listenstreichung von TCM denkbar schlecht sind:
Turbine ist gezwungen, sich die strafrecthliche Unbedenklichkeit des Films bescheinigen zu lassen und muss zu diesem Zweck bei verschiedenen Staatsanwaltschaften die Klinke putzen. Das heißt im Klartext: Sie müssen die Staatsanwaltschaft bitten, ihnen bei der Veröfentlichung eines Films, dessen strafrecthliche Relevanz bereits festgestellt wurde, behilflich zu sein.
Nur sind Staatsanwaltschaften leider Behörden, die nicht die Interssen von Privatpersonen vertreten. Und sie machen nichts, was sie nicht machen müssen. Den Bemühungen von Turbine wurden doch bis jetzt nur Hinhaltemanöver entgegengesetzt, die seit 2008 leider recht gut funktionieren: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat sich zu keiner definitiven Aussage bewegen lassen, schließlich sitzt Turbine in Münster und deswegen sei man nicht zuständig.
Und von den Staatsanwaltschaften, mit denen Turine seit dem in Kontakt getreten ist, kam wohl auch sowas in dem Stil, denn sonst hätte die BPjM ja längst das Listenstreichungsverfahren eröffnet.
Keine der Staatsanwaltschaften, mit denen Turbine in Kontakt steht, ist verpflichtet, überhaupt auf die Argumente von Tubine einzugehen, denn Turbine hat ja nicht Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt und ist damit auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Und dass es darum nicht besonders gut bestellt ist, beweist die Tatsache, dass Turbine in den letzten Jahren kaum voran gekommen ist.
Und jetzt, wo es einen neuen Beschlagnahmebeschluss gibt, wird eine Listenstreichung noch unwahrscheinlicher: Die BPjM hat sich ja schon geweigert, für den Film ein Listenstreichungsverfahren zu eröffnen, obwohl zum damaligen Zeitpunkt alle Beschlagnahmebeschlüsse verjährt waren, wie soll das jetzt erst werden, wenn es einen noch nicht verjährten Beschlagnahmebeschluss gibt?
Übrigens war es laut Christian Bartsch die BPjM höchsselbst, also die Behörde, die den Film dann ja letztlich von der Liste streichen soll, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gepetzt und damit die neue Beschlagnahme von TCM erst möglich gemacht hat. Das stimmt jetzt nicht gerade optimistisch.
Geändert von Pflanzenfresser (11.03.11 um 17:06:36 Uhr)
Sorry, Doppelpost, das erste Posting bitte löschen.
Ker, hier wird ja heute wieder orakelt...![]()
Bedauerlicherweise sieht es aber wirklich Traurig aus,
was eine deutsche von TCM betrifft.
Der Film scheint so eine Art rotes Tuch für die Jugendschützerzu sein,
an dem die sich gerne hochziehen.
Ich dachte schon, hier gibt es mal Neuigkeiten. Stattdessen nur das übliche Orakeln, Rätselraten und Fachsimpeln.![]()
Hey Christian, ich mag deinen Avatar![]()
@ Christian
Wie ist denn der aktuelle Stand? Gibt es etwas Neues zu vermelden?
Heute endlich mal dazu gekommen diesen Klassiker auf blu-ray zu genießenErstmals dickes Lob an Turbine für die sehr gelungene VÖ zu diesem Klassiker, Aufmachung und auch Menügestaltung sind sehr schön
Für das Alter des Films finde ich die blu-ray sogar Referenzwürdig, wenn man betrachtet was heutzutage möglich ist bei solchem Material! Den Film hab ich schon länger nicht mehr gesehen und hatte den nicht mehr so gut in Erinnerung, aber er ist und bleibt ein Klassiker des Terrorkinos! Meine Frage nun an alle die, die Dokus schon gesehen haben, sind die Empfehlenswert? Würde mich dann die Tage mal dran machen
Ist da was in ner "normalen" Hülle geplant?
Ich bin sonst eigentlich nicht so der Bonusmaterial Fan aber bei diesem Film habe ich alles förmlich aufgesaugt. Ich fand die Dokus sehr interessant, zumal alle deutsch Untertitelt sind.
Ich kann Dir nur Recht geben das ist eine rundum PERFEKTE VERÖFFENTLICHUNG von Turbine!!!
Gruß
Dennis
Zur allgemeinen Kenntnisnahme mit Gruß an alle, die das für unmöglich hielten, ganz speziell aber für Oliver Krekel und Andreas Thomas Gustav Buresch:
Münster, 12.09.2011: Mit Wirkung zum 6. September 2011 hat die 31. große Strafkammer des Landgericht Frankfurt am Main die allgemeine Beschlagnahme des Films THE TEXAS CHAIN SAW MASSACRE (1974) aufgehoben.
Das Gericht reagiert damit auf die Beschwerde der Turbine Classics GmbH, die sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2010 wehrte. Inhaltlich griff das Gericht in seiner Entscheidung die rechtliche Argumentation von Rechstanwältin Dr. Henrike Maaß von der Kanzlei Eggers Malmendier auf, die Turbine im Beschwerdeverfahren vertreten hat. Das Gericht begründete nun auf zehn Seiten, warum das Tobe Hoopers Werk nicht gegen §131 StGB verstößt und sprach den Titel damit nach 26 Jahren des „Verbots“ vom Vorwurf einer Verherrlichung oder Verharmlosung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten beziehungsweise einer die Menschenwürde verletzenden Darstellungsweise frei.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung und das Engagement von Turbine Product & Acquisitions Manager Christian Bartsch, der zusammen mit den beiden Gutachtern Dr. Roland Seim und Prof. Dr. Oliver Jahraus sowie Dr. Henrike Maaß seit 2008 an der Rehabilitierung des Films arbeitet.
THE TEXAS CHAIN SAW MASSACRE (TCM) wurde 1982 indiziert, 1985 beschlagnahmt und in der Folge immer wieder eingezogen. Die Folge war ein beispielloser Zensur-Wahnsinn, dem im Fall von TCM mehr als zehn Minuten Material zum Opfer fielen. Erst die Österreich-Veröffentlichung von Turbine im Herbst 2009 präsentierte den Film erstmals komplett neu abgetastet und ungeschnitten mit vollständiger deutscher Synchronisation. Mit dem nun ergangenen Beschluss legte die 31. Strafkammer den Grundstein für ein weiteres Vorgehen, um den Film auch in Deutschland wieder zu vertreiben und einem mündigen Publikum zugänglich zu machen.
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