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Meine Discs kamen/kommen alle aus Frankfurt und dabei wurden in den letzten 10 Jahren immer auch die Versandkosten für die Zollberechnung berücksichtigt, ohne eine Ausnahme!
Evtl. gilt der Warenwert (der außen auf der Verpackung steht) für die Frage ob eine Sendung überhaupt verzollt werden muss, aber wenn Zoll anfällt, dann gilt der Gesamtbetrag gemäß Rechnung inkl. Versandkosten.
Es gibt doch sogar die Fälle, wo Zollämter bei Expreßversand bei Fehlen einer genauen Rechnung fiktive Versandkosten einfach auf den Warenwert draufhauen.
Manche Händler kalkulieren die Versandkosten anteilig in die Artikelpreise, andere weisen sie separat aus, warum sollte man das dann am Ende unterschiedlich behandlen?
geil
... dazu sag ich nur:
X-MAS 08 ORDERIN'-GALORE!!!
(... und da ich schugrösse 53 hab bin ich sogut wie immer auf schuhe aus den usa angewiesen)
Geändert von Jodo (17.04.08 um 06:40:30 Uhr)
Also in Bezug auf US-DVDs seid ihr 'ne Apotheke
In Bezug auf deutschsprachige DVDs hätte ich folgende Frage:
Die Preise, die bei Euch angegeben sind, enthalten doch mit Sicherheit die schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von 7,6%? Bei einer Warenausfuhr könnt ihr Euch die Mehrwertsteuer ja durch Euer Finanzamt erstatten lassen. Werden die 7,6% denn trotzdem dem Endkunden (hier in Deutschland) in Rechnung gestellt oder wird die Ware nochmal günstiger?
Ansonsten liegt ihr mit Euren 7,6% und einer 20% Aktion immer noch über dem Amazon Deutschland Preis mit 19% und ohne 20% Aktion (Beispiel: 30 Days of Night) - lohnt sich in dieser Konstellation also nicht wirklich...
Geändert von Jodo (17.04.08 um 06:41:30 Uhr)
Habe jetzt die Sachen nochmal durchgelesen - da wird ja scheinbar garnicht unterschieden zwischen privater und gewerblicher Einfuhr?
Sehe ich das richtig?
Unterschieden wird da zwar schon, allerdings sind die Unterschiede weit differenzierter.
Grundsätzlich ist eine mit einem Kaufvertrag verbundene private Einfuhr keine private Einfuhr im Sinne des Zollgesetzes oder was du dir ggf. darunter vorstellst.
Sobald Geld fliesst, also eine kommerzielle Erwägung zugrunde liegt gilt die Sendung nicht mehr als "privat", sondern als "mit geringem Wert". Das bedeutet, dass die 22 Euro-Grenze (noch) zum Tragen kommt. Einer privaten Einfuhr (Geschenk) würde eine 45 Euro-Grenze zu Grunde liegen.
Allerdings gilt die Sendung bei der Einbeziehung der Beförderungskosten nicht als gewerblich, sondern als "privat".
Zollrechtliche und zollwertrechtliche Behandlung sind da 2 Paar Schuhe. Das bedeutet, dass die Beförderungskosten grundsätzlich nicht mit in die Abgabenberechnung mit einfliessen, da die Sendung im zollwertlichen Sinne als "privat" gilt. Der Grund, warum die Beförderungskosten dennoch meist mit einbezogen werden, ist, dass diese entweder explizit ausgewiesen sind (auf der Rechnung oder der Zollinhaltserklärung) oder eben nicht ausschliesslich die Beförderungskosten beinhalten. Sobald als Position "Shipping & Handling" oder ähnliches ausgewiesen ist, sind die Beförderungskosten nicht mehr eindeutig von den anderen Kosten zu trennen, die während des Versandes nach Deutschland angefallen sind. Da diese Kosten aber sehrwohl zum Zollwert gehören, also auch zollwertrechtlich erfasst werden, wird die komplette Summe aufgeschlagen.
Kurzer Zwischenstand:
Zollrechtlich = kommerziell
Zollwertrechtlich = privat
Um also nochmal auf deine Ausgangsfrage zurückzukommen:
Private Sendungen (also Geschenksendungen) unterliegen unverständlicherweise auch nach der Gesetzesänderung noch immer einer Freigrenze von 45 Euro, während die Grenze für geringwertige Kleinsendungen zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken mit kommerzieller Erwägung (einmal fachlich ausgedrückt) auf 150 Euro angehoben wurde.
Unterschied der beiden Kategorien:
Bei Geschenksendungen werden die Beförderungskosten selbst nach Überschreitung der Freigrenze nicht auf den Warenwert aufgeschlagen, selbst wenn diese mit "Shipping & Handling" angegeben sind, da die klassische Geschenksendung einen Sonderstatus vereinnahmt.
Das allerdings berechtigterweise, denn die Versandkosten für den Strickpullover der Oma aus den USA noch mitverzollen zu müssen, wäre höchst fragwürdig, zumal gerade im Weihnachtsverkehr für die simpelsten und lapidarsten Geschenke sicherlich oft genug der teure Express-Versand gewählt wird, damit die Socken auch wirklich bis zum Fest eintreffen.
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Erstmal vielen Dank für die Antwort!![]()
Und "Hut ab!" an die Leute wie dich die das alles verstehen was sich da in so Gesetzestexten verbirgt.![]()
Da ich mir leider immer noch nicht sicher bin konkretisiere ich meine Frage nochmal. Beispiel:
Ich habe ein Gewerbe und möchte für den Weiterverkauf bestimmte Artikel (sagen wir z.B. Textilien) in USA einkaufen. Muß ich da nun was zahlen wenn ich für 140 Euro (exkl. Versand) was bestelle?
Vielen Dank im Voraus!
Also wenn ich ganz freundlich nochmal bei Sir Pommes konkret nachfrage und schon vorher einräume das ich da einfach nicht durchsteige, dann braucht´s meiner Meinung nach kein herablassendes, genervtes "Wie genau soll man es noch sagen, ach ich weiß:..."-Posting...
Und deine Großschreibung kannst du dir auch sparen. Muß ich mir gleich gehirnamputiert vorkommen, weil ich bei solchen Texten und Formulierungen einfach nicht durchsteige? Nein.
Trotzdem: danke für die Antwort.
Nein, aber wenn man schon ein Gewerbe hat, dann sollte man doch wenigstens mit den Worten nicht-kommerziell und kommerziell anfangen können. Sonst könnte sich ja jeder Händler Lieferungen mit "niedrigem" Warenwert günstig zukommen lassen.
Auch nicht nötig (für mich), da ich keinen Deutschen Ton brauche
Ich hatte da jetzt eher an US-DVDs gedacht, die oft billiger und besser als die deutschen Versionen sind
Mal eine Frage:
Angenommen ein Verwandter schickt mir ein Paket aus einem nicht-EU-Land, dessen Inhalt mehr wert ist als 45€, aber weniger als 150€(nach dem 1.12. natürlich), deklariert den Inhalt aber als Kommerziell und legt eine Fake-Rechnung dazu, meint ihr der Zoll würde das merken?
Geändert von metälhead (17.04.08 um 11:31:33 Uhr)
Ach, das machen andere, um 5 € zu sparen... *g*
Ma ne andere Frage:
Wenn ein US Shop nur an US Adressen liefert und ich lass im Dezember z.B. Schuhe an einen Bekannten liefern, der macht n neuen Paketaufkleber drauf und schickt die an mich. Zählen dann die privaten $45 oder die $150?
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