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Thema: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

  1. #241
    Schaukelbremser
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von andreasy969 Beitrag anzeigen
    Wenn bis 1.12. nicht noch die andere Regelung angepaßt wird, wäre die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer unrechtmäßig.
    Das ist die so oder so. Nur leider wurde das irgendwann mal zum Gesetz erklärt.

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  3. #242
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von knödel123 Beitrag anzeigen
    Das ist die so oder so. Nur leider wurde das irgendwann mal zum Gesetz erklärt.
    Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht . Wieso ist die Erhebung so oder so unrechtmäßig?

  4. #243
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von andreasy969 Beitrag anzeigen
    So wie ich es verstanden habe, sind die neue Verordnung sowie die Regelung "wenn zollfrei dann auch einfuhrumsatzsteuerfrei" doch eigentlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Die neue Verordnung erhöht lediglich den Wert für die geringwertigen Sendungen. Mit der Regelung "wenn zollfrei dann auch einfuhrumsatzsteuerfrei" hat sie meines Wissens aber nichts zu tun, und ändert somit auch nichts an dieser. Ich weiß auch nicht genau, ob diese Regelung nun einer EU-Verordnung oder einer nationalen Verordnung entstammt, und das ist mir ehrlich gesagt auch egal. Relevant ist für mich nur die Tatsache, daß diese Regelung momentan existiert, und bis jetzt noch laut keiner offiziellen Meldung geändert wurde. Ergo ist eine Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ab 1.12. IMHO halt unrechtmäßig, es sei denn diese Regelung wird bis dahin auch noch angepaßt.

    Vielleicht liege ich hier auch völlig falsch, aber bis jetzt konnte mich auch noch niemand vom Gegenteil überzeugen.

    Ich habe übrigens auch mal kurz versucht, mir im Dschungel der Verordnungen (EUStBV, EVerbrStBV, ZollbefreiungsVO usw.) selbst ein richtiges Bild über die tatsächliche Sachlage zu machen, habe es aber ziemlich schnell aufgegeben - da blickt IMHO kein Normalsterblicher durch...
    Stimmt. Die neue Regelung hat damit nichts zu tun. Aber es gibt ja noch immer eine alte EU-Verordnung aus dem Jahr 1993 oder so, die die Freigrenze für die EUSt auf 22 ECU bemisst. Wenn also die nationale EUStBV bestehen bleibt, verstößt sie gegen diese Verordnung. Vor Änderung der Zollfreigrenze waren die EUStBV und die alte EU-Verordnung in Bezug auf die EUSt-Befreiung ja im Grunde deckungsgleich.

    Sollte die EUStBV also nicht angepasst werden, ergibt sich eine Konkurrenz zwischen der nationalen EUStBV, die besagt, "wenn zollfrei, dann auch eustfrei" und der alten EU-Verordnung, die besagt, "Freigrenze für die EUSt lediglich 22 ECU".

    EU-Recht ist höherrangiges Recht und steht demnach grundsätzlich über nationalem Recht, was die Frage aufwirft, ob die EUStBV überhaupt angewandt werden darf und wenn nein, ob man dagegen Einspruch einlegen kann. Selbst wenn also die EUStBV wider Erwarten nicht abgeändert werden sollte, steht sie höherrangigem EU-Recht entgegen.

    Die Erfolgsaussichten sind da eher zweifelhaft, denke ich. Aber ich bin halt kein Jurist.

    Die Rechtsgrundlagen sind eigentlich klar:

    ZollbefreiungsVO - regelt die Zollbefreiung
    EUStBV - regelt die EUSt-Befreiung
    alte EU-Verordnung (Nummer habe ich jetzt nicht parat) - bemisst die EUSt-Freigrenze auf 22 ECU.

  5. #244
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von andreasy969 Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht . Wieso ist die Erhebung so oder so unrechtmäßig?
    Wahrscheinlich spielt er auf den Kontext "Märchensteuer" an...

  6. #245
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    @Sir Pommes
    Danke. Jetzt habe ich es verstanden.

    Mir geht es übrigens eigentlich auch gar nicht mal darum, daß ich unbedingt die Steuerfreiheit bis 150 € haben möchte/wollte, ich möchte es halt einfach nur verstehen. Und im Prinzip verschlechtert sich ja (egal wie es kommt) letztlich auch nichts.

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  8. #246
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zustimmung zu Sir Pommes Beiträgen.
    Eine Verordnung in Deutschland ist kein von der Legeslative ausgegebenes Gesetz, sondern eine Anweisung der Behörde (Exekutive).
    Das deutsche Gericht ist nur an Gesetze gebunden. Wenn die Zollbehörde ihre Verordnung nicht rechtzeitig ändert, hätte ein Einspruch keine Erfolgsaussichten.
    Dies betrifft natürlich nicht die EU-Verordnungen, die gegenüber den deutschen Gesetzen -vom Grundsatz her- höherrangiges Recht sind.
    Geändert von knutwuchtig (04.10.08 um 08:13:04 Uhr)

  9. #247
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Für Interessierte: Währungsumrechnung Zoll für Oktober

    Hongkong HK 11,0667 HKD
    Japan JP 150,26 JPY
    Kanada CA 1,5176 CAD
    Schweiz CH 1,5921 CHF
    USA US 1,4224 USD

  10. #248
    あいびょうか
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Bei Heise steht jetzt auch was

  11. #249
    See you at the Party
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von Estrichleger Beitrag anzeigen
    Bei Heise steht jetzt auch was
    Diese hier? Sind die Meldungen von dort glaubhaft oder kopiert sich der Laden seine News auch nur zusammen?
    XXX die Mögen das ja nicht so gerne mit dem verlinken.

  12. #250
    FLEISCHFRESSER
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Heise ist eigentlich schon glaubhaft.

    Verlinken mögen die, nur das kopieren der Meldungen ohne zu verlinken mögen die nicht (soweit ich weiß).

  13. #251
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von CyberPunk Beitrag anzeigen
    Heise ist eigentlich schon glaubhaft.
    Es wäre auch zu schön gewesen grössere Bestellungen in einem Rutsch erledigen zu können.

    Zitat Zitat von CyberPunk Beitrag anzeigen
    Verlinken mögen die, nur das kopieren der Meldungen ohne zu verlinken mögen die nicht (soweit ich weiß).
    Aha - okay danke.

  14. #252
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Ich denke sogar, die Falschmeldung ist nicht ganz unabsichtlich damals forciert worden, damit viele potientielle Umsatzsteuerzahler ordentlich Kram aus USA und co. ordern, um dann nochmal schön zur Kasse gebeten zu werden. Viele werden nämlich nur die ersten Meldungen und nicht die jetzigen kleinen Errata mitbekommen haben.

    Wobei eine pauschale "Bearbeitungsgebühr" wie in A vielleicht mehr bringen würde, es kann jedoch sein, dass das Eintreiben nachher mehr kostet als die Pauschale an neuen Mitteln erlöst, denn die Zahlungsmoral in H4-Deutschland ist nicht mit der in A oder gar CH vergleichbar; zudem ist der durchschnittliche Bundesdeutsche schon so steuerlich abgemolken, dass auch oft bereits der Wille nicht mehr vorhanden ist, selbst wenn die Bonität noch gegeben ist.

    Gestiegene Benzinpreise, gestrichene Pendlerpauschale, Gesundheitsfonds, H4 usw., in Lateinamerika würde ein Staat mit solchen Rahmenbedingungen schon brennen, zumindest Reichen- und Regierungsviertel.

  15. #253
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von spookypsi Beitrag anzeigen
    Ich denke sogar, die Falschmeldung ist nicht ganz unabsichtlich damals forciert worden, damit viele potientielle Umsatzsteuerzahler ordentlich Kram aus USA und co. ordern, um dann nochmal schön zur Kasse gebeten zu werden. Viele werden nämlich nur die ersten Meldungen und nicht die jetzigen kleinen Errata mitbekommen haben.
    Unwahrscheinlich. Der Stichtag wurde damals schon mit dem 01.12.08 angegeben.

  16. #254
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Ist ja noch besser, dann haben ja vielleicht einige nochmals eher losgeshoppt. Manche Sachen halten sich ja auch so hartnäckig als Gerüchte im jurist. Bereich, 10x wiederholt Mumpitz verzapft bleibt besser hängen als 1x offiziell die Wahrheit.

  17. #255
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von spookypsi Beitrag anzeigen
    Ist ja noch besser, dann haben ja vielleicht einige nochmals eher losgeshoppt.
    Das ist ja völlig unlogisch

    Was habe ich denn davon, wenn ich im Frühjahr etwas bestelle. Lieferzeiten von einem 3/4 Jahr kann man dafür gar nicht setzen für unseren Kauf-Bereich. Wir sind hier doch nicht in der Rohstoffindustrie.
    Also wurde dann auch zu der Zeit ausgeliefert.

  18. #256
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Ich glaube auch nicht an eine Verschwörungstheorie, denn die deutsche Zollbehörde hat sich mit der Falschmeldung blamiert. Das war wahrscheinlich ein Verständnisproblem bei der Pressestelle. Möglicherweise hervorgerufen dadurch, dass in Deutschland ein Unterschied gemacht wird zwischen Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.

  19. #257
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Sagen wir es mal vorsichtig, wenn schon Zollbeamte Probleme haben, USt und MwSt zu unterscheiden, inwieweit ist dann ein Durchschnittsbürger aufnahmefähig, wenn er einmal irgendwo gehört hat, es wäre "umsonst". Kann also durchaus gewollt gewesen sein, dass man das Ganze längere Zeit nicht korrigiert hat. Mehr habe ich gar nicht behauptet.

  20. #258
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Ehrlich gesagt... ich würde abwarten was im Dezember in den Nachbarnländer in der EU passiert.

    In Frankreich scheint es so als ob die 150 € auch für die EUST gelten soll. in Belgien auch.

    Der Text der EU liegt dies auch nah.

    Ich vermute eher, dass Deutschland sein "Abkassierungssystem" weiter betreiben will, denn es ist mehr als rentable... jedes mal wenn ich zum Zoll gehe um ein Paket abzuholen ist es voll... und jeder muss etwas berappen...

    In Frankreich wird das ganze viel lockerer gehandhabt... nicht jede Sendung wird gnadenlos untersucht und dann besteuert.

    Wenn in anderen EU Ländern die EUST für Sendungen mit Wert unter 150 € wegfällt, dann wäre dies ein Grund gegen den deutschen Staat zu klagen weil man benachteiligt wird gegenüber anderen Europäern.

    Aber vorerst heißt es warten. Importe sind momentan eh nicht interessant wegen des schwachen Euros.

  21. #259
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von scoubie Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt... ich würde abwarten was im Dezember in den Nachbarnländer in der EU passiert.

    In Frankreich scheint es so als ob die 150 € auch für die EUST gelten soll. in Belgien auch.
    Hast du irgendwelche Links dazu?

    Ich kenne bisher nur die Stellungnahme des britischen Zolls, in der steht dass die 150€-Grenze nur für die Zollgebühren gilt, aber nicht für die MwSt.

    Der Text der EU liegt dies auch nah.
    Wo genau? Der Text spricht doch nur vom Einfuhrzoll, zu dem die MwSt nicht gehört.

    In Frankreich wird das ganze viel lockerer gehandhabt... nicht jede Sendung wird gnadenlos untersucht und dann besteuert.
    Hier in Luxemburg auch. Bei Wert unter 50€ wird nur selten besteuert.

    Wenn in anderen EU Ländern die EUST für Sendungen mit Wert unter 150 € wegfällt, dann wäre dies ein Grund gegen den deutschen Staat zu klagen weil man benachteiligt wird gegenüber anderen Europäern.
    Die EU-Verordnung ist für alle Staaten die gleiche. Man kann Staaten nur verklagen, wenn sie die Regelung nicht korrekt anwenden. Man kann aber nicht Staaten verklagen mit dem Argument, dass die Regelung anderswo "kundenfreundlicher" angewendet wird.
    Geändert von Claude (11.10.08 um 14:11:35 Uhr)

  22. #260
    ミティ
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    AW: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 EUR auf 150 EUR

    Zitat Zitat von scoubie Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt... ich würde abwarten was im Dezember in den Nachbarnländer in der EU passiert.
    Ebent[tm] ... Ruhe bewahren, Beine hochlagern, Tage abbauen.
    In Frankreich scheint es so als ob die 150 € auch für die EUST gelten soll. in Belgien auch.

    Der Text der EU liegt dies auch nah.
    Jupp.
    Ich vermute eher, dass Deutschland sein "Abkassierungssystem" weiter betreiben will, denn es ist mehr als rentable...
    Gerade bei den Kleckerbeträgen kann es gar nicht rentabel sein, wenn man sich mal anschaut was da auch für ein Aufwand getrieben wird.

    cya, Mithi

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