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Stimmt. Die neue Regelung hat damit nichts zu tun. Aber es gibt ja noch immer eine alte EU-Verordnung aus dem Jahr 1993 oder so, die die Freigrenze für die EUSt auf 22 ECU bemisst. Wenn also die nationale EUStBV bestehen bleibt, verstößt sie gegen diese Verordnung. Vor Änderung der Zollfreigrenze waren die EUStBV und die alte EU-Verordnung in Bezug auf die EUSt-Befreiung ja im Grunde deckungsgleich.
Sollte die EUStBV also nicht angepasst werden, ergibt sich eine Konkurrenz zwischen der nationalen EUStBV, die besagt, "wenn zollfrei, dann auch eustfrei" und der alten EU-Verordnung, die besagt, "Freigrenze für die EUSt lediglich 22 ECU".
EU-Recht ist höherrangiges Recht und steht demnach grundsätzlich über nationalem Recht, was die Frage aufwirft, ob die EUStBV überhaupt angewandt werden darf und wenn nein, ob man dagegen Einspruch einlegen kann. Selbst wenn also die EUStBV wider Erwarten nicht abgeändert werden sollte, steht sie höherrangigem EU-Recht entgegen.
Die Erfolgsaussichten sind da eher zweifelhaft, denke ich. Aber ich bin halt kein Jurist.
Die Rechtsgrundlagen sind eigentlich klar:
ZollbefreiungsVO - regelt die Zollbefreiung
EUStBV - regelt die EUSt-Befreiung
alte EU-Verordnung (Nummer habe ich jetzt nicht parat) - bemisst die EUSt-Freigrenze auf 22 ECU.
@Sir Pommes
Danke. Jetzt habe ich es verstanden.
Mir geht es übrigens eigentlich auch gar nicht mal darum, daß ich unbedingt die Steuerfreiheit bis 150 € haben möchte/wollte, ich möchte es halt einfach nur verstehen. Und im Prinzip verschlechtert sich ja (egal wie es kommt) letztlich auch nichts.
Zustimmung zu Sir Pommes Beiträgen.
Eine Verordnung in Deutschland ist kein von der Legeslative ausgegebenes Gesetz, sondern eine Anweisung der Behörde (Exekutive).
Das deutsche Gericht ist nur an Gesetze gebunden. Wenn die Zollbehörde ihre Verordnung nicht rechtzeitig ändert, hätte ein Einspruch keine Erfolgsaussichten.
Dies betrifft natürlich nicht die EU-Verordnungen, die gegenüber den deutschen Gesetzen -vom Grundsatz her- höherrangiges Recht sind.
Geändert von knutwuchtig (04.10.08 um 08:13:04 Uhr)
Für Interessierte: Währungsumrechnung Zoll für Oktober
Hongkong HK 11,0667 HKD
Japan JP 150,26 JPY
Kanada CA 1,5176 CAD
Schweiz CH 1,5921 CHF
USA US 1,4224 USD
Bei Heise steht jetzt auch was
Diese hier? Sind die Meldungen von dort glaubhaft oder kopiert sich der Laden seine News auch nur zusammen?
XXX die Mögen das ja nicht so gerne mit dem verlinken.
Heise ist eigentlich schon glaubhaft.
Verlinken mögen die, nur das kopieren der Meldungen ohne zu verlinken mögen die nicht (soweit ich weiß).
Ich denke sogar, die Falschmeldung ist nicht ganz unabsichtlich damals forciert worden, damit viele potientielle Umsatzsteuerzahler ordentlich Kram aus USA und co. ordern, um dann nochmal schön zur Kasse gebeten zu werden. Viele werden nämlich nur die ersten Meldungen und nicht die jetzigen kleinen Errata mitbekommen haben.
Wobei eine pauschale "Bearbeitungsgebühr" wie in A vielleicht mehr bringen würde, es kann jedoch sein, dass das Eintreiben nachher mehr kostet als die Pauschale an neuen Mitteln erlöst, denn die Zahlungsmoral in H4-Deutschland ist nicht mit der in A oder gar CH vergleichbar; zudem ist der durchschnittliche Bundesdeutsche schon so steuerlich abgemolken, dass auch oft bereits der Wille nicht mehr vorhanden ist, selbst wenn die Bonität noch gegeben ist.
Gestiegene Benzinpreise, gestrichene Pendlerpauschale, Gesundheitsfonds, H4 usw., in Lateinamerika würde ein Staat mit solchen Rahmenbedingungen schon brennen, zumindest Reichen- und Regierungsviertel.
Ist ja noch besser, dann haben ja vielleicht einige nochmals eher losgeshoppt. Manche Sachen halten sich ja auch so hartnäckig als Gerüchte im jurist. Bereich, 10x wiederholt Mumpitz verzapft bleibt besser hängen als 1x offiziell die Wahrheit.
Ich glaube auch nicht an eine Verschwörungstheorie, denn die deutsche Zollbehörde hat sich mit der Falschmeldung blamiert. Das war wahrscheinlich ein Verständnisproblem bei der Pressestelle. Möglicherweise hervorgerufen dadurch, dass in Deutschland ein Unterschied gemacht wird zwischen Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.
Sagen wir es mal vorsichtig, wenn schon Zollbeamte Probleme haben, USt und MwSt zu unterscheiden, inwieweit ist dann ein Durchschnittsbürger aufnahmefähig, wenn er einmal irgendwo gehört hat, es wäre "umsonst". Kann also durchaus gewollt gewesen sein, dass man das Ganze längere Zeit nicht korrigiert hat. Mehr habe ich gar nicht behauptet.
Ehrlich gesagt... ich würde abwarten was im Dezember in den Nachbarnländer in der EU passiert.
In Frankreich scheint es so als ob die 150 € auch für die EUST gelten soll. in Belgien auch.
Der Text der EU liegt dies auch nah.
Ich vermute eher, dass Deutschland sein "Abkassierungssystem" weiter betreiben will, denn es ist mehr als rentable... jedes mal wenn ich zum Zoll gehe um ein Paket abzuholen ist es voll... und jeder muss etwas berappen...
In Frankreich wird das ganze viel lockerer gehandhabt... nicht jede Sendung wird gnadenlos untersucht und dann besteuert.
Wenn in anderen EU Ländern die EUST für Sendungen mit Wert unter 150 € wegfällt, dann wäre dies ein Grund gegen den deutschen Staat zu klagen weil man benachteiligt wird gegenüber anderen Europäern.
Aber vorerst heißt es warten. Importe sind momentan eh nicht interessant wegen des schwachen Euros.
Hast du irgendwelche Links dazu?
Ich kenne bisher nur die Stellungnahme des britischen Zolls, in der steht dass die 150€-Grenze nur für die Zollgebühren gilt, aber nicht für die MwSt.
Wo genau? Der Text spricht doch nur vom Einfuhrzoll, zu dem die MwSt nicht gehört.Der Text der EU liegt dies auch nah.
Hier in Luxemburg auch. Bei Wert unter 50€ wird nur selten besteuert.In Frankreich wird das ganze viel lockerer gehandhabt... nicht jede Sendung wird gnadenlos untersucht und dann besteuert.
Die EU-Verordnung ist für alle Staaten die gleiche. Man kann Staaten nur verklagen, wenn sie die Regelung nicht korrekt anwenden. Man kann aber nicht Staaten verklagen mit dem Argument, dass die Regelung anderswo "kundenfreundlicher" angewendet wird.Wenn in anderen EU Ländern die EUST für Sendungen mit Wert unter 150 € wegfällt, dann wäre dies ein Grund gegen den deutschen Staat zu klagen weil man benachteiligt wird gegenüber anderen Europäern.
Geändert von Claude (11.10.08 um 14:11:35 Uhr)
Ebent[tm] ... Ruhe bewahren, Beine hochlagern, Tage abbauen.
Jupp.In Frankreich scheint es so als ob die 150 € auch für die EUST gelten soll. in Belgien auch.
Der Text der EU liegt dies auch nah.
Gerade bei den Kleckerbeträgen kann es gar nicht rentabel sein, wenn man sich mal anschaut was da auch für ein Aufwand getrieben wird.Ich vermute eher, dass Deutschland sein "Abkassierungssystem" weiter betreiben will, denn es ist mehr als rentable...
cya, Mithi
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