
Zitat von
Karl Ranseier
Hast Du die Wochenkarte noch? Wenn ja, was soll passieren ... die meisten drohen nur und gehen dann doch nicht vor Gericht, wegen so einem Blödsinn.
Vor allem ... nach einer Mahnung (die nicht angekommen ist), soll die letzte außergerichtliche Zahlungserinnerung kommen? Was sind das für Methoden ... das Mahnwesen sieht ein wenig anders aus bei uns.
Wenn Du mit denen überhaupt noch korrespondieren willst, schick ihnen ein Schreiben zurück mit einer Kopie der Wochenkarte und beende das mit dem Satz, daß Du Du Dich auf das Gerichtsverfahren schon freust und Deine Rechtschutzversicherung bereits informiert wurde. Die Firma kann einen bei so einer Abzocke gar nicht erfolgreich vor Gericht ziehen, abgesehen von den Kosten, die sowas dann verursacht.
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