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Thema: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

  1. #741
    Alle Vögel sind schon da
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Also wenn du die zurücknimmst, dann kontrolliere das Gerät am besten mal sehr genau, wenn es da ist. Wer ne Logitech-Fernbedienung nicht ans Laufen bekommt, muss schon ziemlich dämlich sein. Evtl. will der nur sein eigenens kaputtes Gerät durch DEIN funktionierendes Gerät auf deine Kosten ersetzen. So ne Geschichte hatte ich vor Jahren mal mit nem Fotoapparat.

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  3. #742
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Zitat Zitat von MajorGucky Beitrag anzeigen
    ...und sowohl ein Unternehmen als auch ein Privatmann jederzeit von sich aus längere Gewährleistungsfristen oder auch umfangreichere (als gesetzlich vorgesehen) Rücknahmeregelungen anbieten können.
    Das ist doch der Punkt: Hier wird der Marketplace-Verkäufer ja nicht von sich aus aktiv und gewährt überobligatorische Leistungen, sondern diese werden ihm von Amazon per AGB vorgeschrieben.

    Als ich vor 2 Jahren im Studium AGB eines großen internationalen Web-Unternehmens geprüft habe, konnte ich mir nur die Haare raufen, was die damit alles versucht haben und was (so auch mein damaliger Prof) null mit deutschem AGB-Recht übereinstimmte. Und hier ist das ähnlich: Amazon versucht seine eigenen Interessen auf Kosten der Verbraucher-Verkäufer durchzusetzen. Das ist nicht nur wegen diesem "Missbrauch" der eigenen Macht problematisch, sondern eben auch, weil der Verbraucher zu Leistungen verpflichtet wird, die er nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erbringen muss. Und per AGB kann sowas nicht vereinbart werden, um Verbraucher vor dem Überrumpelungseffekt zu schützen.

    Mehr werde ich dazu nicht schreiben, denn was ich allgemein zur AGB-Kontrolle schreibe, ist keine private Meinung, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung. Ob man die Amazon AGB nun darunter fassen will, darüber kann man wohlmöglich streiten. Deine angeführten Argumente (kein Zwang zum Abschluss, ausreichend Zeit zum lesen) sind aber nicht geeignet, die Zulässigkeit der Klauseln zu stützen, denn beides ist für eine AGB-Kontrolle im Wesentlichen unerheblich.

  4. #743
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    Frage AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Kann/soll man eigentlich als Verkäufer die Käufer neuerdings nicht mehr bewerten ?

    Bisher habe ich immer wenn ich meine Bewertung erhalten habe, die Seite mit der entsprechenden Transaktion aufgerufen und konnte dann ganz unten auf "Feedback abgeben" klicken und den Käufer bewerten, da ist jetzt nur noch die Schaltfläche "Auf Feedback antworten".
    Wenn man darauf klickt und etwas ins Fenster schreibt und abschickt, erscheint es aber bei den eigenen Bewertungen unter der Bewertung, die man vom Käufer erhalten hat.

    Sind die Bewertungen für Käufer abgeschafft worden ?

    Gruß

    doc

  5. #744
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Hab' mal bei Amazon nachgefragt, ist tatsächlich nicht mehr möglich, die Käufer zu bewerten.

  6. #745
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Es gibt ja auch nur böse Verkäufer. Die Käufer sind alle nett und vertrauenswürdig.
    Bei Amazon ist es mir bisher nicht aufgefallen, aber bei Ebay und Paypal ist der Verkäufer schon stark benachteiligt. Der kann noch nicht mal negative Bewertungen abgeben, wenn der Käufer nicht gezahlt hat. Und bei Paypal hat man gelitten, wenn man per Brief verschickt. Dann zieht der Käufer seine Zahlung zurück, man hat kein Geld, Ware futsch und muß dann noch beweisen, daß der Käufer die Sendung erhalten hat.
    Käuferschutz gut und schön, aber es gibt auch genug schwarze Schafe auf der anderen Seite.

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  8. #746
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Zitat Zitat von kinodachs Beitrag anzeigen
    aber bei Ebay und Paypal ist der Verkäufer schon stark benachteiligt
    Zitat Zitat von kinodachs Beitrag anzeigen
    Käuferschutz gut und schön, aber es gibt auch genug schwarze Schafe auf der anderen Seite.
    So ist es - und ich frage mich immer wieder, warum die Leute meinen, nicht ohne eBay und Paypal auskommen zu können.

    Paypal ist von einer seriösen "Bank" (bildlich gesprochen) ungefähr soweit weg wie der Merkur von Neptun. Und eBay braucht in Zeiten von Amazon & Co nun wirklich keiner mehr.

    So ziemlich jeden Artikel kann man bei Amazon & Co. mit ein wenig Geduld deutlich günstiger als bei eBay bekommen, zumal sich da ohnehin nur noch gewerbliche und pseudoprivate Anbieter tummeln.

    Der Wegfall der Bewertungsmöglichkeit bei eBay wäre nicht schlimm, wenn eine nicht erfolgte Zahlung klare Konsequenzen nach sich ziehen würde, aber das ist ja nicht mal ansatzweise der Fall.

    Ich glaube, bei Amazon wird das Zahlungsausfallrisiko wenigstens von Amazon getragen, das wäre dann zumindest eine eindeutige Verbesserung gegenüber eBay, auch wenn die Gebühren und Auflagen für den Verkäufer wohl noch etwas höher sind.

  9. #747
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Hallo!
    Ich habe mal wieder ein Marketplace-Problem als Privat-Verkäufer und bräuchte mal Rat:

    ich verkaufe hin und wieder auf dem Marketplace Neuware, die ich mir mal doppelt bestellt habe, um z.B. Versandkosten zu sparen bzw. die Versandkostenfreigrenze zu überschreiten.

    Ebenso habe ich in den letzten Wochen ein paar meiner DVDs aussortiert, von denen einige noch eingeschweißt waren, und dort angeboten, weil sie beim Marketplace mehr Erlös erzielten als z.B. bei Ebay.

    Verschickt habe ich die Ware immer mit der günstigsten Variante, d.h. z.B. im Luftpolsterumschlag für 1,45 Euro Porto (Großbrief), oder aber auch mal per Hermes-Päckchen für 3,80 Euro.

    Nun sind in den letzten zwei Wochen zwei im Luftpolsterumschlag (1,45 Euro) verschickte Lieferungen (ein USB-Stick und eine DVD) angeblich bei den jeweiligen Kunden nicht angekommen.

    Beide Male war es jeweils Ware von ca. je 30 Euro.

    Was mache ich jetzt ? Muß ich den Käufern den Kaufpreis erstatten ? Ich habe beide Sendungen definitiv abgeschickt, beide mit der Deutschen Post. Allerdings habe ich dafür ja keinen Nachweis.

    Den Nachforschungsantrag kann ich mir auch schenken, da ist in den letzten Jahren, wenn bei Ebay mal was weggekommen ist, auch nie was wiedergefunden worden.
    Außerdem weiß ich auch nicht mehr, wo ich die Sendungen eingeworfen habe (nur noch wann), da ich die Post von der Arbeit auch immer mitnehme und mal hier und mal da in den Postkasten einwerfe, eben je nachdem, wo ich vorbeikomme.

    Da der Versand in meiner Verantwortung lag bzw. die Käufer ja gar keine Wahl zwischen versichertem (nachverfolgbarem) und unversichertem (nicht nachverfolgbarem) Versand hatten, bin ich jetzt bestimmt der Gelackmeierte und muß zurückzahlen, oder ?

  10. #748
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Rein rechtlich gesehen musst du nicht für den Verlust der Ware haften, unabhängig davon ob der Käufer
    nicht die Möglichkeit des versicherten Versandes hatte, denn diesen hätte er problemlos fordern können.

    Das Problem sind jedoch die Amazon Marketplace AGB in denen glaube steht, dass du doch haften musst
    und bei 30 Euro Warenwert hätte ich es auf jeden Fall per Einwurfeinschreiben zu 3,05 Euro verschickt !

  11. #749
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    AW: AMAZON-MARKETPLACE-Thread

    Wirklich blöde Situation, Performer schreibt schon richtig: Nach allg. Recht musst du "nur" beweisen, dass du die Ware ordnungsgemäß abgeschickt hast. Die AGB regeln das zwar anders, jedoch halte ich diese abweichende Regelung ggü. Verbrauchern für unwirksam.

    Problem: Weigerst du dich zu erstatten, wird der Käufer einen Garantieantrag bei Amazon stellen, die das Geld von dir einfordern werden. Verweigerst du das, werden die wohl das Verkäuferkonto sperren. Ob sich das rechnet, kannst nur du für dich beantworten.

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